Organigramm des Abwasserverbands Selbitztal

Organisation und Verwaltung

Der Verband hat seinen Sitz in Naila. Er wurde 1970 als Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) gegründet und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzung.

Die sieben Mitgliedsgemeinden organisieren sich wie folgt:

Mitgliedsgemeinde Einwohner Umlage Besonderheit
Helmbrechts 8.008 31,2 % Textilindustrie
Naila 7.952 24,5 % Brauerei
Selbitz 4.379 16,8 % Textilindustrie
Schauenstein 2.012 5,3 % Häusl. Abwasser
Leupoldsgrün 1.279 4,1 % Häusl. Abwasser
Issigau 915 2,3 % Häusl. Abwasser
Bad Steben 3.473 15,8 % Kurbetrieb
Gesamt: 28.018 100 %

Die ausführenden Organe des AV Selbitztal sind der Vorstand und der Ausschuss. Vorstand und Ausschuss tagen mehrmals pro Jahr. Die Vorstands- und Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt jeweils 6 Jahre. Ab Mai 2019 – neue Sitzverteilung im Ausschuss.

Der Ausschuss hat zwanzig Mitglieder, wovon 18 von den kommunalen Verbandsmitgliedern, proportional ihres Anteils, jedoch mit mindestens einem Sitz, gestellt werden.

Das 19. und 20. Mitglied werden von den dinglichen Verbandsmitgliedern gewählt. Unter dinglichen Mitgliedern versteht man die dem Verband zugewiesenen jeweiligen Eigentümer der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen (dingliche Verbandsmitglieder).

Die Hauptaufgaben des Ausschusses sind:

  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Geschäftspolitik
  • Festsetzung des Haushaltsplanes sowie Feststellung der Jahresrechnung
  • Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse
  • Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten
  • Helmbrechts
  • Naila
  • Selbitz
  • Schauenstein
  • Bad Steben
  • Leupoldsgrün
  • Issigau
  • Dingl. Mitglieder
  • Helmbrechts
  • Naila
  • Selbitz
  • Schauenstein
  • Bad Steben
  • Leupoldsgrün
  • Issigau

Der Vorstand setzt sich aus den jeweiligen 1. Bürgermeistern der kommunalen Verbandsmitglieder zusammen.

Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe des Wasserverbandsgesetzes und der Satzung in Übereinstimmung mit den vom Verbandsauschuss beschlossenen Grundsätzen. Ihm obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsausschuss berufen ist. Der Vorstand berät die Beschlüsse des Ausschusses vor und trifft grundlegende Entscheidungen.

Dem AV Selbitztal steht ein Vorsteher vor. Er vertritt den AV Selbitztal gerichtlich und außergerichtlich. Er ist allein zur Vertretung befugt. Die Aufsichtsbehörde, hier das Landratsamt Hof, erteilt ihm eine Bestätigung über die Vertretungsbefugnis.

Die Amtszeit des Vorstehers beträgt jeweils 2 Jahre und der turnusmäßige Wechsel erfolgt innerhalb des Vorstandes.

Der Vorsteher bestellt zur Erfüllung der Aufgaben und laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

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