Was kann jeder Einzelne für den Gewässerschutz tun?

Eigentum Bürger: Grundstückentwässerungsanlage

Was viele Bürger gar nicht wissen: Ein Teil des Kanalnetzes ist privat und gehört dem Eigentümer des Hauses. Auch dieser Kanalabschnitt, der sogenannte Hausanschluss oder die Grundstücksentwässerungsanlage, muss vom Eigentümer auf Dichtheit geprüft werden.
Vergleichbar einem undichtem Hausdach, ist auch ein undichter Kanal sanierungsbedürftig und muss instandgesetzt werden.
Eine erste Befahrung des Kanals zeigt an, ob ein Kanal Schäden hat, z.B. Grundwasser eindringt, Wurzeln einwachsen, die den Querschnitt und somit den Abfluss des Abwassers verstopfen können, oder aber auch nur, dass alles in Ordnung ist und keine Schäden und kein Handlungsbedarf besteht.
Sind Schäden vorhanden muss, soll oder kann saniert werden, je nachdem wie gravierend der vorhandene Schaden ist.
Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten der Sanierung, ohne dass überhaupt aufgegraben werden muss, wodurch hohe Kosten vermieden werden können.

Was der Hauseigentümer im Kleinen tut, müssen die Kommunen im Großen tun, und so wird bei Straßenbaumaßnahmen auch oft das Kanalnetz erneuert oder ohne aufzugraben oft auch unsichtbar saniert.

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